Umzug und Rathauserstürmung

"Es ist an der Zeit, dem Bürgermeister zu zeigen wer Büsum regiert!" Präsident BKV Büsum

Ab Wann?

Start: 11:11 Uhr beim Rathaus

Start zum Umzug?

14:11 Uhr startet der Festumzug durch Büsum.

Aufstellung?

Aufstellung zum Umzug ab 13:11 Uhr in der Alleestrasse, vor der Kneipe "Zum Leuchtturm".

Rathaussturm?

Um 15:11 Uhr erstürmen wir das Rathaus und den Amtssitz von Bürgermeister Olli.

Infos rund um die Rathauserstürmung

Ab sofort könnt ihr euch zu unserem Umzug anmelden. Wo? Hier! 

Der Plan ist, das Rathaus um 15:11 Uhr zu erstürmen. Falls der Umzug etwas länger dauert, dann erstürmen wir ein wenig später den Amtssitz von Olli.  

Unsere Umzugsroute findet ihr hier. 

Wir stürmen in den ersten Stock vom Rathaus und werden die hoffentlich prall gefüllte Gemeindekasse im Sitzungssaal vorfinden. Jeder von euch ist herzlich eingeladen, den Sitzungssaal zu erstürmen. 

Nach der (erfolgreichen) Erstürmung geht es mit einer Party direkt am Rathausplatz weiter. 

 

Hier gibts noch einige Auflagen für die Umzugsteilnahme: 

Büsumer Karnevalsverein von 1958 e.V.

Vielen Dank für die Anmeldung zu unserem Umzug. 

Wenn ihr euch mit eurem Fahrzeug bei uns anmeldet, dann muss dieses einige Auflagen erfüllen. Damit ist die Sicherheit gewährleistet und wir haben einen tollen Umzug und Nachmittag in Büsum. 

Die Wagen (Fahrzeug und Anhänger) werden vom Ordnungsamt geprüft. Hierzu gehört eine Prüfung, ob das Fahrzeug einen gültigen Tüv besitzt. Hierzu sei gesagt, dass auch Karnevalsanhänger die nicht angemeldet sind, einen Brauchtumstüv vorweisen müssen. Bitte führt dieses Dokument am Umzugstag mit euch, damit wir einen Blick darauf werfen können. 

Auch auf das Innere eures Anhängers wird ein Blick geworfen. 

Aber keine Angst, im folgenden sei erklärt, was ihr beachten solltet. Es kann bei Nichtbeachtung zum Ausschließen vom Umzug führen.

  1. Die Festwagen sind technisch und personell so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer ausgeschlossen ist. Die Räder der Festwagen sind so zu verkleiden, dass Kinder, die unter Umständen vor einen Wagen geraten, nicht überrollt werden können. An der Frontseite ist eine entsprechende Vorrichtung zu schaffen, damit vermieden wird, dass Personen unter die Zugmaschine gelangen können. 
  2. Für die Fahrzeuge muss eine Betriebserlaubnis erteilt sein! Die Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert sein und dürfen im Umzug nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf der An- und Abfahrt zum Umzug sind nur 25 km/h erlaubt, dies muss durch ein Schild gekennzeichnet werden. Bei der An- und Abfahrt zum Umzug dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche befinden. 
  3. Die Aufbauten sind fest und sicher zu gestalten, so dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Jedes Fahrzeug hat einen aktuell geprüften, funktionstüchtigen 6kg Feuerlöscher mitzuführen. 
  4. Fahrzeugkombinationen sowie Fahrzeuge müssen 4 Erwachsene und nüchterne Personen stellen, die als Sicherungspersonal während des Umzuges neben dem Fahrzeug laufen. Die Personen müssen gelbe Warnwesten während des gesamten Umzuges tragen.
  5. Die Ladeflächen müssen eben, tritt- und rutschfest sein, sie sind mit einer 100 cm hohen umlaufenden Brüstung zu versehen, damit ein Herunterfallen von Personen ausgeschlossen werden kann. Die Fahrzeugverkleidung muss so angebracht werden, dass eine Bodenfreiheit von 20 cm erreicht wird. Bei zweiteiligen Fahrzeugen (Zugmaschinen und Anhänger) sind beide Fahrzeuge wie oben beschrieben zu verkleiden. 
  6. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonst gefährlichen Teile hervorstehen. 
  7. Als Wurfmaterial darf nur das für Karnevalszüge übliche genommen werden. Es ist ausdrücklich verboten, Dosen und Konfetti als Wurfmaterial zu verwenden. Wurfmaterial mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, Pappkartons, Papierstreifen vom Reißwolf, Plastikbeutel, Werbehandzettel, Stroh oder sonstige Abfälle sind ebenfalls nicht erlaubt. Wurfmaterial bitte nicht gezielt auf Personen und dicht neben die Fahrzeuge werfen. Erhöhte Unfallgefahr! Vor allem für Kinder! 
  8. Es ist verboten, alkoholische Getränke an Jugendliche von den Wagen weiterzugeben. Auf den Wagen selbst ist es ebenso nicht gestattet, Alkohol an Jugendliche auszuschenken.
  9. Es ist nur zum karnevalistischen Zug passende Musik zugelassen. Die Musik darf die Lautstärke der Spielmannszüge in keinem Falle übertönen. Jegliche Verwendung von Sirenen, Starktonhörnern etc. entspricht nicht dem karnevalistischen Charakter des Zuges und ist untersagt und führt zum Ausschluss. 
  10. Den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Ordnungsamtes, der Polizei und dem Vorstand vom Büsumer Karnevalsverein ist unbedingt Folge zu leisten. 
  11. Solltet ihr Musik auf eurem Wagen haben, bitten wir euch im Vorwege, bis jedoch maximal eine Woche vor dem Umzug, € 20,- auf unser Konto zu überweisen. 

 

 

Wir wünschen einen tollen Tag bei uns in Büsum und bei der Teilnahme an unserem Umzug! 

 

Büsum Ahoi! 

 

 

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